Urteil: Glockenläuten ist zumutbar
(12. Januar 2011/fa.) Das Läuten von Kirchenglocken ist Bürgern zumutbar, auch wenn sie sich dadurch gestört fühlen. Das entschied das Stuttgarter Verwaltungsgericht.
Ein Mann hatte wegen des morgendlichen Geläutes einer evangelischen Kirche geklagt, die 100 Meter von seinem Wohnhaus entfernt steht. Er fühle sich in seinem Schlaf gestört, argumentierte der Mann und wollte das Läuten der Kirchenglocken gerichtlich verbieten lassen.
Der Wert seiner Immobilie sinke, ausserdem könne er wegen des Glockenlärms schlechter schlafen, argumentierte der Mann. Der Richter beschied aber, dass zum Recht auf freie Religionsausübung auch gehöre, dass eine Kirche ihre Glocken läutet.
In einer Gesellschaft, in der es unterschiedliche Glaubensüberzeugungen gebe, habe der Einzelne keinen Anspruch darauf, von Glaubensbekundungen und religiösen Symbolen verschont zu bleiben, urteilte das Gericht.
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