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Begleiteter Suizid vor der Kamera

(17. Februar 2011/fa.) - Das Schweizer Fernsehen SF1 plant am 17. Februar 2011 zu bester Sendezeit die Ausstrahlung eines Films, der den assistierten Suizid bei einem psychisch kranken Menschen darstellt. Ist das verantwortbar nicht zuletzt auch mit journalistischer Ehtik?

„Es ist wohl spektakulärer und quotenträchtiger über Suizide zu berichten, als über die palliative Medizin“, meint Christoph Keel von der Lebensrechtsorganisation Human-Life International. Keel ist empört, dass das Schweizer Fernsehen heute, 17. Februar um 20 Uhr – also zur besten Sendezeit – einen Film über einen begleiteten Suizid oder eben je nach Sprachregelung – aktive Sterbehilfe durch die Organisation Exit – zeigt. Und dies erst noch in einem besonderen, höchst umstrittenen Fall, nämlich bei eine 56-jährigen, psychisch schwer angeschlagenen Mann.

„Wie schon mehrere Male lässt sich das Schweizer Fernsehen wieder als Plattform für eine äusserst bedenkliche Exit-Propaganda missbrauchen“, moniert Keel. Der Zeitpunkt der Ausstrahlung sei nicht zufällig. Der Bundesrat berate in den nächsten Wochen das Dossier des assistierten Suizids erneut. Zudem stünden in den Kantonen Zürich und Waadt Initiativen zur Abstimmung an.

Wie Human-Life International in einer Mitteilung schreibt, sei die Ausstrahlung im Staatsfernsehen zu bester Sendezeit medial gut vorbereitet worden. Bereits am Tag zuvor seien Interviews mit Exit-Vorstandsmitgliedern veröffentlicht worden. Es sei unverständlich, dass Exit immer wieder behauptee, Selbstmordprävention zu betreiben. Genau durch solche Sendungen versuche Exit, den organisierten Tod als "gangbaren Weg" darzustellen und die Öffentlichkeit in ihrem Sinne zu beeinflussen.

Ausgerechnet bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, die auf konsequente medizinische Behandlungen, mitmenschliche Zuwendung und Fürsorge angewiesen wären, werde von Organisationen wie Exit Suizidbeihilfe geleistet. Dabei sei es anerkannte medizinische Praxis, alles zu versuchen, um diese Patienten vom Selbstmord abzuhalten.

HLI weist mit Nachdruck darauf hin, dass solche Filme Nachahmungssuizide auslösen können. Gerade zur Vermeidung des so genannten "Werther Effektes" seien Richtlinien für Medienschaffende herausgegeben worden, welche mit dieser Sendung missachtet würden.

Gemäss den Richtlinien des Schweizer Presserates, denen sich auch das Schweizer Fernsehen verpflichtet weiss, müssen Journalisten bei Suizidfällen grösste Zurückhaltung üben. Auszug: „(...) Bei weniger bekannten Persönlichkeiten muss der Suizid zumindest in einem vermuteten Zusammenhang mit öffentlichen Angelegenheiten stehen; - sofern der Verstorbene oder seine Angehörigen von sich aus an die Öffentlichkeit gelangt sind; (...) - In allen Fällen beschränkt sich die Berichterstattung auf die für das Verständnis des Suizids notwendigen Angaben und darf keine intimen oder gar herabsetzenden Einzelheiten enthalten. Um das Risiko von Nachahmungstaten zu vermeiden, verzichten Journalistinnen und Journalisten auf detaillierte, präzise Angaben über angewandte Methoden und Mittel."

HLI fordert nun die kurzfristige Absetzung der Sendung.

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