Kontakt   Newsletter   Impressum
   

    factum online RSS
  Infos zum RSS-Feed

Schickt die Schweiz christliche Familie in den Tod?

(21. Februar 2011/rh.) – Es ist ein letzter eindringlicher Hilfeschrei. Ein aus Syrien geflüchtetes, kurdisches Ehepaar schreibt an die Schweizer Justiziministerin. Faruq und Horiya Hassu-Abdulkader sind überzeugt, dass ihre Rückschaffung nach Syrien ihren Tod bedeutet.

Das Asylgesuch des im Jahre 2008 in die Schweiz geflüchteten Ehepaars wurde am 9. Februar 2011 vom Bundesverwaltungsgericht definitiv abgewiesen. Faruq, Horiya und Tochter Tireej müssen nach Syrien zurück. Dies, obschon sie nachweisbar Todesdrohungen aus der eigenen Familie erhalten haben, sei sie sich zu Jesus Christus bekennen.

Als Kurden haben sie sich in Syrien öffentlich zu ihrer Herkunft bekannt sich für die Rechte der Kurden eingesetzt. Horiya, die im kurdischen Roj TV ein Interview gegeben hat, wird – so sagt sie – vom syrischen Geheimdienst verfolgt. In Syrien besteht gegen sie ein Haftbefehl.

Doch die Behörden in Bern weisen entsprechende Beweise zurück. Auch die Tatsache, dass sie heute als überzeugte Christen leben, und damit als Konvertiten in ihrer islamischen Heimat mit dem Leben bedroht sind, wird bislang nicht als Asylgrund anerkannt.

„Warum glaubt man uns nicht, dass wir aus Rücksicht und Angst vor Drangsalierung erst in der Schweiz endgültig zum christlichen Glauben konvertierten und nicht schon, als wir in Syrien und mein Mann im Libanon christliche Gemeinden und Kirchen besuchten?“, fragt Horiya.

Die Empfehlungsschreiben von Schweizer Christen wurden in Bern nicht gewichtet.
Man habe ihnen geraten, zum Islam zurückzukehren, so hätten sie in Syrien keine Probleme. Solche Antworten schmerzen. Sie würden so etwas auch nie tun, sagen Faruq und Horiya: „Wir können und wollen unseren Glauben an Jesus Christus, in dem wir Frieden und Vergebung gefunden haben, unter keinen Umständen verleugnen.“

Sie sei bereit zu sterben für den Glauben, schreibt Horiya an Bundesrätin Simonetta Sommaruga, und fragt: „Aber was wird dann aus meiner 19 Monate alten Tochter? Wir bitten Sie: Lassen Sie uns leben. Schaffen Sie uns aus, wenn wir ein Verbrechen begangen haben sollten. Glauben Sei uns: Wir haben nichts Schlimmeres getan, als unsere Religion gewechselt und uns gegen die Unterdrückung der Kurden stark gemacht.“

Daniel Zingg, der Kontakt hält zur Familie Hassu-Abdelkader schüttelt ob des Urteils aus Bern den Kopf: „Hat die Schweiz nicht einen humanitären Auftrag, Menschen zu schützen, die an Leib und Leben verfolgt werden und bedroht sind? Eine Todesdrohung als ‚übertrieben‘ und Geheimdienstverfolgung als ‚nicht konkret existenzbedrohend zu bezeichnen, ist untragbar.“

Die kurdische Flüchtlingsfamilie hofft noch immer. Bringen der Schritt an die Öffentlichkeit und die Gebetsunterstützung von Christen eine positive Wende?

Adresse des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements



zurück

Das aktuelle Heft:
factum 3/2012


factum 3/2012
factum-Abo
efactum-App
Mithelfen und fördern!
ethos – suchen, finden, leben