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Ausrufung von Palästinenserstaat wäre Rechtsbruch

(31. Mai 2011/fa.) – Experten für Internationales Recht aus der ganzen Welt haben in einem Schreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nationen darauf hingewiesen, dass die Anerkennung eines Palästinenserstaates illegal wäre weil sie eindeutig gegen mehrere Abkommen verstossen würde.

Die palästinensische Delegation bei der UN hat angekündigt, im September einseitig einen Palästinenserstaat „in den Grenzen von 1967“ auszurufen. Das verstösst gegen mehrere internationale Abkommen die von den Palästinensern unterzeichnet wurden.

Sowohl die Palästinenser wie die Israelis hatten sich gegenseitig dazu verpflichtet, den Endstatus nicht einseitig vorzunehmen sondern als Ergebnis von Verhandlungen zu schaffen. Darauf haben Anwälte des "Legal Forum for Israel" gemeinsam mit dem "Jerusalem Center for Public Affairs" in dem Schreiben an die UN hingewiesen.

Die Juristen weisen darauf hin, dass eine einseitige Ausrufung eines Staates „eine grobe Verletzung sämtlicher Abkommen zwischen Israel und den Palästinensern als auch ein Verstoss gegen die UN-Sicherheitsresolution 242 (1967) und 338 (1973), und somit auch allen weiteren Resolutionen, die auf diesen basieren“ darstellt. Die Staatsrechtler weisen auch darauf hin, dass die legale Gründung des Staates Israel das einstimmig ratifizierte Mandat des Völkerbundes von 1922, das die Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk im historischen Land von Israel bestätigt. Dafür beinhaltet es die Region von Judäa und Samaria und Jerusalem, sowie benachbarte jüdische Siedlungen.

Die Juristen legen in dem Schreiben an den UN-Generalsekretär dar, dass der Artikel 80 der UN Charta die Gültigkeit der Rechte festlegt, die allen Staaten oder Völkern zugestanden wurden, einschliesslich bereits existierender internationaler Dokumente (darunter auch die, die vom Völkerbund angenommen wurden). Daraus folgt, dass das zuvor beschrieben Völkerbundsmandat weiterhin Gültigkeit besitzt, und dass sich die 650.000 in Judäa, Samaria und Ostjerusalem ansässigen Juden legal dort aufhalten.

Weiter heisst es in dem Text: „Die "Grenzen von 1967‘ existieren nicht und haben nie existiert. Der von Israel und seinen arabischen Nachbarn beschlossene Waffenstillstand von 1949, der die Waffenstillstandslinien beschliesst, besagt ganz klar, dass diese Linien „ohne Bedeutung für künftige territoriale Ansiedlungen oder Grenzlinien oder sich auf sie beziehende Forderungen von beiden Parteien sind.“ Infolgedessen können sie weder akzeptiert noch zu internationalen Grenzen eines palästinensischen Staates erklärt werden.

Die UN-Sicherheitsratsresolutionen 242 (1967) und 338 (1973) rufen die Parteien dazu auf, einen gerechten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten zu etablieren, und betonen dabei besonders die Notwendigkeit von Verhandlungen, um „sichere und anerkannte Grenzen“ beschliessen zu können. Der palästinensische Antrag, der eine unilaterale Änderung des Status der Gebiete anstrebt und die ‚Grenzen von 1967‘ als anerkannte Grenzen festlegt, wäre nicht nur eine direkte Missachtung der Resolutionen 242 und 338, sondern auch ein fundamentaler Bruch des israelisch-palästinensischen Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gaza-Streifen.

In dem 1995 geschlossenen Abkommen einigten sich beide Parteien darauf, die Frage der Grenzen in Verhandlungen zu beantworten, und nicht einseitig zu handeln, um das ausstehende Ergebnis der endgültigen Verhandlungen zum Dauerstatus zu verändern. Die Palästinenser stimmten verschiedenen Vereinbarungen zu, die heute als „Oslo-Abkommen“ bekannt sind. Dabei wussten sie, dass israelische Siedlungen in den Gebieten existierten, und dass Siedlungen eine der Angelegenheiten sein werden, die in den Gesprächen zum Dauerstatus verhandelt werden müssen.

Zudem gibt es laut „Oslo-Abkommen“ keine Einschränkungen für den israelischen Siedlungsbau in den Gebieten, die weiterhin in den israelischen Zuständigkeitsbereich fallen könnten, je nach Ergebnis der Verhandlungen zum Dauerstatus. Die Unterzeichnung des Interimsabkommens zwischen Israel und der PLO-Führung wurde von den UN gemeinsam mit der EU, der Russischen Föderation, den USA, Ägypten und Norwegen bezeugt. Es ist daher unbegreiflich, dass solche Zeugen, allen voran die UN, nun die Erlaubnis erteilen, im Rahmen der UN gegen diese Vereinbarung zu verstossen und grundlegende Resolutionen des UN-Sicherheitsrats zu brechen.

Trotz Israels historischem Anrecht auf Jerusalem verfolgten die UN konsequent eine Politik der Nicht-Anerkennung von Israels Souveränität über der Stadt bis zum Beschluss einer verhandelten Lösung. Deshalb ist es unfassbar, dass die UN jetzt einen unilateral ausgerufenen palästinensischen Staat in Grenzen anerkennen würden, die Ostjerusalem einschliessen. Das wäre die höchste Form der Heuchelei, der Doppelstandards und der Diskriminierung sowie die blanke Missachtung der Rechte Israels und des jüdischen Volkes.

Ein solch einseitiger Schritt der Palästinenser könnte zum Anstieg von wechselseitigen Initiativen im israelischen Parlament (Knesset) führen, die Vorschläge für die Gesetzgebung beinhalten könnten, um Israels Souveränität über weite Teile Judäas und Samarias zu erklären, falls und wenn die Palästinenser ihre unilateralen Aktionen einleiten.“

Es sei „offenkundig und für alle klar, dass das palästinensische Vorhaben zur Beschleunigung der politischen Forderungen einen zynischen Missbrauch der UN-Organisationen und der Mitglieder der Generalversammlung darstellt“, schreiben die Juristen. Das Ziel sei, „über den Sicherheitsrat den Verhandlungsprozess zu umgehen“.



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